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LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2000 - L 11 KA 204/99 |
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LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.02.2000 - L 11 KA 204/99 (https://dejure.org/2000,9084)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. Februar 2000 - L 11 KA 204/99 (https://dejure.org/2000,9084)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Vertragsarztrecht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Höhe der Vergütung für ambulante Notfallbehandlungenim Krankenhaus; Bildung von Honorartöpfen; Budgetierung der Gesamtvergütung; Regelung der ärztlichen Vergütung durch Verwaltungsakt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 01.12.1999 - S 2 KA 27/99
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2000 - L 11 KA 204/99
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 68/94
Bildung fachgruppenbezogener Honorarkontingente bei der Budgetierung der …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2000 - L 11 KA 204/99
Der Senat neigt dazu, der Beklagten dahingehend zuzustimmen, dass sie nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 07.02.1996 - 6 RKa 68/94 -), auf die gesetzlich vorgegebene Budgetierung der Gesamtvergütung mit der Bildung fachgruppenbezogener Honorarkontingente reagieren und auch für den Bereich der Krankenhausleistungen einschließlich ambulanter Notfallbehandlung einen sogenannten Honorartopf bilden kann. - BSG, 08.04.1992 - 6 RKa 24/90
Notwendige Beiladung im sozialgerichtlichen Verfahren, Vergütung der von einem …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2000 - L 11 KA 204/99
Für diese Fallgestaltung hat das BSG bereits im Urteil vom 08.04.1992 - 6 RKa 24/90 - entschieden, dass die Befugnis der Kassenärztlichen Vereinigung besteht, jedenfalls die Vergütung durch Verwaltungsakt zu regeln. - BSG, 19.08.1992 - 6 RKa 6/91
Ambulante Notfallbehandlung - Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2000 - L 11 KA 204/99
Das BSG hat bereits in seiner Entscheidung vom 19.08.1992 (6 RKa 6/91) zur Höhe der Vergütung ambulanter Notfallbehandlungen durch nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte eines öffentlich rechtlichen Krankenhauses ausgeführt, dass gegenüber der Vergütung der freipraktizierenden Vertragsärzte ein entsprechender Abschlag vorzunehmen ist, jedoch nur, sofern vertragliche Vereinbarungen zwischen den Beteiligten über die Vergütung von Notfallbehandlungen in Krankenhäusern nicht bestehen.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2005 - L 10 KA 11/04
Vergütung für ambulante Notfallbehandlungen im Krankenhaus; Auslegung eines …
Mit rechtskräftigen Urteilen vom 23.02.2000 (L 11 KA 114/98 und L 11 KA 204/99) verurteilte das LSG die Beklagte im Krankenhaus erbrachte Notfallbehandlungen mit dem für niedergelassene Vertragsärzte durch den Honorarverteilungsmaßstab (HVM) bestimmten ungestützten Punktwert zu vergüten, mithin den Punktwert im sogenannten "roten Bereich" zu Grunde zu legen. - LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2006 - L 10 KA 8/05
Vertragsarztangelegenheiten
Mit rechtskräftigen Urteilen vom 23.02.2000 (L 11 KA 114/98 und L 11 KA 204/99) verurteilte das LSG NRW die Beklagte, im Krankenhaus erbrachte Notfallbehandlungen mit dem für niedergelassene Vertragsärzte durch den Honorarverteilungsmaßstab (HVM) bestimmten ungestützten Punktwert zu vergüten, mithin den Punktwert im sogenannten "roten Bereich" zu Grunde zu legen. - LSG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2006 - L 11 KA 9/04
Vertragsarztangelegenheiten
In zwei Klageverfahren, die die Auslegung dieser Vergütungsregelung zum Gegenstand hatten, verurteilte der erkennende Senat die Beklagte, bei der Vergütung als entsprechenden für niedergelassene Vertragsärzte geltenden Punktwert den im Honorarverteilungsmaßstab (HVM) der Beklagten bestimmten ungestützten Punktwert zu Grunde zu legen, also den Punktwert im sogenannten "roten Bereich" (Urteile vom 23.02.2000, Az.: L 11 KA 114/98 und L 11 KA 204/99).